Rundschreiben Nr. 7/2020
10. Dezember 2020Liebe Mitglieder und Freunde des Tennissports,
wie Sie alle wahrscheinlich den Medien entnommen haben, haben wir uns als Vorstand dazu entschlossen, mit einem „Normenkontrollantrag“ die Zulässigkeit des Verbots der Ausübung des Tennissports (als Einzelspiel oder Einzeltraining) gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben uns diesen Schritt reiflich überlegt und „Für“ und „Wider“ abgewogen, letztlich aber im Interesse des Vereins keine andere Möglichkeit gesehen. Dabei werden wir auch vom Bayerischen Tennisverband (BTV) unterstützt.
Aufgrund des enormen medialen Echos, zahlreicher Anfragen, sonstiger Reaktionen (man nennt das Wohl „Shitstorm“) und um den Applaus von der „falschen Seite“ entgegen zu treten, möchten wir die Gelegenheit nutzen, unser Handeln und unsere Motivation zu erklären und hierbei für etwas Verständnis und Sachlichkeit werben.
Weder sind wir „Querdenker“ noch „Covidioten“. - Die Covid 19 Pandemie ist real und ernst zu nehmen. Die Reduzierung von Kontakten ist grundsätzlich wichtig und richtig. Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter und ertragen, wie Sie alle auch, im privaten Umfeld die durch die Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens einhergehenden Belastungen aus Überzeugung mit, sei es als Eltern, Angestellte, Arbeitgeber oder in unseren sonstigen sozialen Rollen.
Als Tennisverein sind wir durch entsprechende frühe Maßnahmen, wie
- Schließung der Umkleiden und Duschen,
- Schließung der Vereinsküche und des Aufenthaltsraums,
- Aushang der BTV Hygieneregeln,
- Verhängen einer Maskentragepflicht in der Halle (bis zur Bank auf dem Tennislatz),
- Einhaltung des Verbots des Doppelspiels,
- Einstellung des Gruppentrainings
unserer gesellschaftlichen Verantwortung stets gerecht geworden. Es fanden selbstverständlich auch in 2020 keine Vereinsfeiern statt, Siegerehrungen der Kinder und Jugendlichen für die Medenrunde mussten bisher ausfallen und die satzungsmäßig vorgeschriebene Mitgliederversammlung 2020 fand bei Nieselregen und kaltem Wind Ende September draußen statt.
Als Folge dieser gemeinsamen Anstrengungen und Disziplin gab es im Rahmen des Tennisbetriebs in unserem Verein bisher nicht einen bekannten Fall einer Corona Infektion.
Die Belastungen des Lockdowns werden jedoch nur dann mit Überzeugung mitgetragen, wenn die Einschränkungen nachvollziehbar und sinnvoll sind. Zudem ist in Zeiten von sozialer Isolation gerade auch Bewegung ein Schlüssel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Es wird vollkommen übersehen, welche negativen Auswirkungen auf die Gesundheit auch mangelnde Bewegung über Monate mit sich bringen kann. Kontaktloser Individualsport, der mit sehr großem Abstand ausgeübt werden kann, ist hier ein geeignetes Mittel, die Belastungen des Lockdowns körperlich und seelisch besser zu ertragen. Das kann Joggen oder Spazierengehen sein, aber eben auch das Tennis in der Form eines „Einzel“. Es tut uns für alle Mannschaftssportler leid, dass ihr Sport aufgrund der Abstandsregeln nicht ausgeübt werden kann. Nur warum sollten alle Sportarten kollektiv verboten werden, wenn gewisse Sportarten bei Einhaltung von den Hygieneregeln per se kein Risiko einer Infektion in sich tragen?
Tennis ist ein kontaktloser Individualsport, bei dem der Mindestabstand zu jedem Zeitpunkt gewahrt wird. Die beiden Spieler stehen beim Grundlinienspiel 24 m voneinander entfernt. Der Tennisplatz misst insgesamt 600 m2. Unsere Tennishalle insgesamt 2000 m2 mit einer Hallenhöhe von gut 8 Metern. Und in dieser Halle soll eine Gefahr gegeben sein, wenn sich maximal 6 Personen darin bei geöffneten Fenstern bewegen? Zumal wenn die Spieler bis zum Platz eine Maske tragen und nur die Toiletten geöffnet sind? – Wir sind der Überzeugung, dass die Antwort auf diese Frage NEIN lautet. Das undifferenzierte Verbot ist schlicht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig.
Letztlich stehen wir auch als Arbeitgeber in einer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern (u.a. unsere Trainer, Platzwart), um deren Berufsausübung zumindest im eingeschränkten Umfang zu ermöglichen und die Existenz des Vereins durch die Ausfälle der Halleneinnahmen nicht zu gefährden.
Im Übrigen: Ein Blick in die Würzburger Innenstadt führt einen die Absurdität des Tennisverbotes dann noch mehr vor Augen, wenn sich in den diversen Läden im Vorweihnachtsgeschäft hunderte Kunden durch die engen Gänge drängeln und es heißt, „pro 20 m2 nur ein Kunde“ (Bei uns sind es 300 m2, Sie erinnern sich?).
Ob das Gericht unser Anliegen ähnlich bewertet und uns Recht gibt, werden wir sehen. Die Möglichkeit, seine Interessen und Rechtsauffassungen gerichtlich prüfen zu lassen, ist in einem demokratischen Rechtsstaat so verfassungsgemäß vorgesehen. „Schämen“ müssen wir uns für unsere Entscheidung, von diesem Kontrollrecht Gebrauch zu machen, sicher nicht. Etwas Selbstreflektion wäre aber sicher für Personen angebracht, die persönliche verunglimpfende Verbalattacken auf Verein, Vorstand oder dessen Rechtsbeistände aus dem Schutz der Anonymität heraus starten. Mindestens genauso wie dies denjenigen gut täte, die uns auf die Schulter klopfen und uns als Teil Ihrer Gemeinschaft von „Querdenkern“ wähnen – dies sind wir mitnichten!
Letztlich möchten wir uns noch bei denjenigen bedanken, die Ihre (wenn auch unter Umständen andere) Meinung sachlich vortragen oder uns gar Ihre Zustimmung gegenüber äußern. Bleiben Sie alle gesund und haben Sie in diesen schwierigen Tagen eine besinnliche Vorweihnachtszeit!
Der Vorstand des TC Rot-Weiß e.V. Gerbrunn