Rundschreiben Nr. 5 /2020 des TC Rot-Weiß e.V. Gerbrunn

02. November 2020

Liebe Mitglieder und Freunde des Tennissports,

die lang befürchtete „Zweite Welle“ ist da, das Infektionsgeschehen hat Auswirkung auf alle Lebensbereiche und nun durch den „Lockdown Light“ auch wieder auf den Tennissport, nachdem ja im Sommer, aus Sicht unseres Sports alles wieder fast „normal“ schien.

Nachdem wir anfänglich befürchten mussten, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb in Gänze eingestellt werden muss und wir die Halle wie im März wieder schließen müssen, haben sich am Samstag nun zum Glück Konkretisierungen der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung für Einzelsportarten wie Tennis für die Dauer des erneuten Lockdowns ergeben. Diese gelten vorerst bis Ende November 2020!

Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen. Dies stellen wir Euch angelehnt an die offiziellen Vorgaben des BTV hier vor:

1. Tennishalle und Aufenthaltsraum: 

Grundsätzlich sind Sportanlagen zu schließen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen! Die Vereinsgastronomie ist jedoch zu schließen. Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. D.h., dass wir den Aufenthaltsraum absperren müssen, um den staatlichen Vorgaben zu entsprechen und als Verein keine Bußgeldgefahr einzugehen.

2. Umkleiden und Toiletten: 

Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

3. Spielbetrieb: 

Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Sprich: Ihr dürft nur Einzel spielen (zwei Spieler auf einem Platz), oder zu Dritt oder Doppel, sofern alle drei, bzw. vier Spieler aus einem Hausstand kommen (also zusammen unter einer Adresse wohnen – auf die Verwandschaftsverhältnisse kommt es beim „Hausstand“ nicht an). Daher dürfen bspw. Verwandte, die nicht zusammenwohnen, auch nicht miteinander Doppel spielen.

4. Trainingsbetrieb:

Gruppentraining (sei es für Jugendliche oder Erwachsene) darf grundsätzlich nicht stattfinden. Dies gilt für unsere eigenen Trainer (bspw. Dani oder Manfred), aber auch für alle Gasttrainer! Ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.

Einzeltraining (ein Trainer und nur ein Schüler) ist generell erlaubt.

Wir werden versuchen heute Nachmittag eine Regelung für das Jugendtraining zu finden, so dass bspw. im November 4er Gruppen statt 4x Training zu viert zu haben (was derzeit nun untersagt ist), jeweils abwechselnd eine Einzelstunde über das Jugendtraining zu erhalten (die ansonsten ja privat gebucht deutlich teurer wäre). Dies ist besser als nichts und kann ja mit freiem Spiel unter der Woche ergänzt Rundschreiben Nr. 5 /2020 des TC Rot-Weiß e.V. Gerbrunn werden. 

Zudem ist ein Einzeltraining deutlich effektiver als Gruppentraining, so dass wir der Ansicht sind, dass das ein fairer Kompromiss für die Kinder und Eltern für die Dauer des Lockdowns ist.

Für BTV Kaderspieler (Kinder und Jugendliche) der Förderstufe 1 und 2 gelten für das Gruppentraining im Kreis der Förderspieler amtliche Ausnahmegenehmigungen (siehe Ziff. 8) Diese wird Dani separat informieren.

5. Winterrunde: 

Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.

6. Turniere: 

Alle rund 70 Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Bayerischen Senioren-Hallenmeisterschaften vom 11. - 15. November 2020 in Nürnberg finden daher nicht statt.

7. Aus- und Fortbildungen: 

Alle geplanten Termine der Traineraus- und -fortbildung bzw. Stuhl- und Oberschiedsrichterausbildung auf BTV- und Bezirksebene im November 2020 entfallen und werden nach Möglichkeit neu terminiert.

8. Talentförderung und Leistungssport: 

Die BTV-Lehrgänge in den Herbstferien für die Spielerinnen und Spieler des Talent-Pools (Jahrgänge 2007-09) entfallen ersatzlos. Wie die weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich Talentförderung / Leistungssport umgesetzt werden, erfahren die Eltern der Jugendlichen in gesonderten Mailings.

9. Sonstiges

Ausführliche Informationen zu diesen und allen anderen Themenbereichen finden Ihr stets aktuell auf der >>Corona-Seite des BTV-Portal.

https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/corona-aktuell---tennis-mit-einschraenkung-moeglich.html

Bitte beachtet auch die Verordnungen auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

Uns ist klar, dass diese erneuten Einschränkungen für niemanden willkommen sind. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen möglich ist. Die Hallenabos können für Einzelspiele oder Doppel (bei Spielern aus einem Hausstand) genutzt werden, die Halle entsprechend gebucht werden. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Tennisspieler und Trainer. Haltet Euch bitte vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und an die amtlichen Vorgaben für unseren Verein. Es wäre verheerend, wenn wir wegen einiger Wenigen, die sich nicht an die Regeln halten, die Halle auf behördliche Anordnung schließen müssten oder ein Bußgeld gegen den Verein verhängt werden würde. Ganz zu schweigen von den nicht vorhersehbaren Folgen und Risiken für jeden Einzelnen im Falle einer Infektion aufgrund nicht eingehaltener Hygienevorgaben.

Wir wünschen Euch trotz allem viel Spaß am Tennis!
Euer Vorstand