Rundschreiben Nr. 1/2021

02. Februar 2021

Liebe Mitglieder und Freunde des Tennissports,

wir hoffen, dass Ihr alle gesund in das neue Jahr 2021 gestartet seid und dass Ihr die Herausforderungen des Lockdowns trotz Homeschooling, fehlender Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen und der Sehnsucht nach dem geselligen Treffen mit Verwandten und Freunden ohne den geliebten (Tennis-) Sport weiterhin meistert. Mit diesem 1. Rundschreiben in 2021 möchten wir Euch über die aktuellen Entwicklungen im Verein und der Vorstandsarbeit informieren:

1. Tennisverbot bleibt bestehen! - Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vom 29.01.2021.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Tennisverband (BTV) hatte der TC Rot-Weiß Gerbrunn am 7. Dezember 2020 beim BayVGH einen Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots gestellt. Gleichzeitig wurde ein Normenkontrollantrag eingereicht, der grundsätzlich die Rechtmäßigkeit von Teilen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überprüfen sollte.

Es ging also um zwei zu klärende Rechtsfragen: Zum einen den Eilantrag, namentlich das pauschale Verbot des Tennissports vorläufig bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens aufzuheben (da durch das Verbot den Vereinen und Beschäftigten erhebliche Nachteile entstehen) und zum anderen um das Hauptsacheverfahren, in dem dann geklärt wird, ob das pauschale Verbot von Individualsportarten vor dem Hintergrund der fehlenden Ansteckungsgefahr unverhältnismäßig und daher rechtswidrig ist.

Am Freitag, dem 29. Januar 2021, ist nun (nach über 7 Wochen im „Eilverfahren“) die Entscheidung des BayVGH eingetroffen, unseren Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots abzulehnen. Das Tennisverbot bleibt also vorerst bis auf Weiteres bestehen.

Vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung seit Einreichung beider Anträge (damals waren noch Geschäfte und Schulen geöffnet – erst im laufenden Verfahren kam es dann zu den weiteren Verschärfungen des Lockdowns) haben wir diese Entscheidung sicher bis zu einem gewissen Grad mittlerweile erwartet. Die Dauer des Verfahrens, insbesondere aber die Begründung sind zumindest bemerkenswert. Laut dem BayVGH kommt es auf die Frage der konkreten Infektionsrisiken beim Betrieb der Tennishalle derzeit nicht an. Alle getroffenen Maßnahmen, wie bspw. geschlossene Umkleiden, Duschen und Aufenthaltsräume und das Tragen der FFP 2 Masken in der Halle bis zum Tennisplatz, nur Einzelspiel und Einzeltraining und Belüftungskonzepte und Bereitstellung von Desinfektionsmitteln sind daher, trotz ihrer unzweifelhaft risikominimierenden Wirkungen, aus Sicht des BayVGH irrelevant. Es ginge den von uns angegriffenen Teilen der Verordnung vielmehr um eine generelle Kontakt- und Mobilitätsbeschränkung und dieser Grundsatz der Verordnung wird von Senat des BayVGH gebilligt und nicht als offenkundig rechtswidrig angesehen.

Die Essenz der Begründung, dass es bei diesem staatlichen Verbot eines Handelns nicht auf dessen konkrete Gefährlichkeit ankommen soll, ist erstaunlich. Mehr dazu entnehmt bitte der Mitteilung des BTV unter:

https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/tennisverbot-bleibt-in-kraft.html

In der Zeit zwischen unserem Antrag und der nun erfolgten Entscheidung hatten uns viele Nachrichten und Rückfragen zum Stand des Verfahrens erreicht. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelte und aufgrund der schieren Anzahl der Anfragen, konnten wir nicht jede beantworten. Wir bedanken uns aber für Euer Interesse, Nachsicht und Eure Unterstützung. Wir bedanken uns auch für kritisches Feedback, sofern dies sachlich und konstruktiv vorgetragen wurde. Die Einschränkungen der Corona Maßnahmen sind sicher ein sehr emotionales Thema für viele und über einzelne Maßnahmen kann man verschiedene Meinungen haben. Sofern man sich über diese sachlich austauscht, ist dies aber Teil einer offenen Gesellschaft und daher das gute Recht aller Beteiligten.

Der Beschluss des BayVGH den Antrag anzulehnen, muss uns als betroffener Verein und dessen Interessen zu wahrendem Vorstand vom Inhalt her nicht gefallen, aber natürlich haben wir das zu respektieren. Die einschneidenden Auswirkungen für den Tennissport und uns als Verein bleiben somit bestehen. Welche Auswirkungen dies sind, darauf kommen wir in den folgenden Punkten zurück.

2. Umgang mit im Voraus gezahlten Hallen Abokosten

Alle Inhaber von Abos der Hallensaison 2020/2021, deren Gebühren hierfür bereits im November 2020 abgebucht worden sind, möchten wir darüber informieren, dass wir das offizielle Ende der Wintersaison zur Berechnung der Höhe zurück zu erstattender Abokosten abwarten werden. In den ersten 7 Wochen der Saison konnten die Plätze noch bespielt und die Abos dementsprechend in Anspruch genommen werden. Etwaig kommen weitere Wochen im März oder April hinzu (die Hoffnung stirbt ja bekanntermaßen zuletzt). Nach dem offiziellen Ende der Hallensaison werden wir dann abrechnen, wie viele Wochen insgesamt aufgrund der Schließung ausgefallen sind, so dass jedem Abo Inhaber ein entsprechender anteiliger Rückzahlungsanspruch zustehen wird. Wir werden Euch dann zu gegebener Zeit, spätestens Anfang Mai, über die Höhe der Euch zustehenden Rückzahlungsforderungen informieren.

Wir bitten alle Inhaber von Abos uns nach dieser Information im Mai 2021 mitzuteilen, ob er/sie seinen/ihren anteiligen Betrag zurück überwiesen haben möchte, oder ob er/sie dem Verein diese Teilbeträge gegen eine Spendenquittung für die Vereinszwecke spenden möchte.

Durch die voraussichtlich ausfallenden Hallenzeiten entstehen dem Verein Mindereinnahmen im Bereich von 50.000 € (zurück zu zahlende Abokosten, ausgefallende Mieteinnahmen, ausgefallene Jugendtrainingseinnahmen). Dies trifft uns als Verein aufgrund der hohen Fixkosten trotz Kurzarbeit des Trainers hart. Von daher würden wir uns im Mai über jede entsprechende Spende freuen, auch wenn Ihr den Nutzen aus dem Hallenabo in der Wintersaison in nur geringem Umfang ziehen konntet. Was wir grundsätzlich mit diesen Halleneinnahmen, bzw. entsprechend anteiligen Spenden finanzieren, bzw. refinanzieren müssen, stellen wir Euch im folgenden Punkt dar:

3. Dringende Sanierungsmaßnahmen an den Vereinsgebäuden

3.1 Spezifisch waren in der Halle in 2020/2021 folgende Arbeiten dringend erforderlich:

Teilerneuerung der Hallenbeleuchtung (vorerst leider nur auf Platz 1): Dem Problem der von vielen Spielern als zu dunkel empfundenen Hallenbeleuchtung haben wir uns angenommen und zu Beginn der Hallensaison mit der Erneuerung der Beleuchtung begonnen. Hierbei konnte die Beleuchtung von Platz 1 komplett erneuert werden. Es sind nun energiesparende und wesentlich hellere LED-Beleuchtungselemente in den vorhandenen Fassungen verbaut worden. Hierfür haben wir 6000,- € nachhaltig investiert.

Die Erneuerung der Beleuchtungselemente auf Platz 2 und 3 ist aufgrund der unsicheren Einnahmesituation vorerst leider gestoppt und würde pro Platz dann nochmals jeweils mit 6000,- € zu Buche schlagen. Etwaige Spenden in Höhe zurück zu überweisenden Restbeträge der Hallenabos und weitere Spenden würden wir dafür einsetzen, bis zur Eröffnung der Halle zur Saison 2021/2022 auch die weiteren Plätze 2 und 3 entsprechend mit der neuen hellen Beleuchtung auszustatten.

Zudem erfolgten die dringend überfällige Reparatur des defekten Urinals und die Reparatur der defekten Kippfenster Balkontür im Aufenthaltsraum. Die Erneuerung der Hallenböden ist derzeit jedoch nicht finanzierbar.

3.2 Außengebäude:

Folgende, in der Mitgliederversammlung im September 2020 angekündigten und beschlossenen, Maßnahmen wurden am Außengebäude ausgeführt, bzw. bereits beauftragt:

Es mussten alle Wasserleitungen im Außengebäude aufgrund fortgeschrittener Korrosion vollständig erneuert werden. Die Arbeiten sind derzeit im vollen Gang. Alle alten Leitungen werden gegen Edelstahlleitungen ausgetauscht, um die vielen Lecks und Rostschäden nachhaltig zu beseitigen. Dies Kosten hierfür betragen ca. 10.000,- €.

Zudem wurde unter freundlicher Hilfe unserer Mitglieder Robert Dürr (vom Ingenieurbüro Dürr) und Matthias Dürr (ebenfalls Bauingenieur und gelernter Schreiner) die Verschönerung des Aufenthaltsraums und der Küche im Außengebäude geplant. Die Küche erhält einen Durchbruch zum Aufenthaltsraum um eine Theke einzubauen, damit die Bewirtung bei den Medenspielen verbessert wird und künftig auch eine geselligere Nutzung der Clubräume ermöglicht wird. Zudem werden zwei Fenster in den Aufenthaltsraum eingebaut, um diesen hell und freundlich zu gestalten und mittelfristig so ein Vereinsheim zu schaffen, das diesen Namen verdient und sich mit dem Gemeinschaftsraum in der Halle vergleichen lassen kann, dessen Verschönerung wir dem ausgeschiedenen Vorstand verdanken und in dem sich alle sehr wohl fühlen. Diese Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen schlagen inkl. der Fenster mit ca. 5.000,- € zu Buche.

Die dringend erforderliche Erneuerung der Bodenfließen im gesamten (Außen-) Vereinsgebäude ist derzeit finanziell nicht leistbar und genauso wie die Erneuerung der Küchenzeile und der Möblierung des Clubheims ein mittelfristiges Ziel, abhängig von den Mitgliedsbeiträgen, Halleneinnahmen und etwaigen Spenden.

Soviel erst einmal von uns. Wir hoffen sehr auf Eure Unterstützung und, wie ihr sicherlich auch, auf ein zeitnahes Ende des „Lockdowns“. Bleibt gesund!!!

Euer Vorstand!