2G Plus in der Halle

25. November 2021

Aufgrund der Verschärfung der 15. BayIfSMV sind wir als Verein unter Bußgeldandrohung und Schließandrohung gesetzlich verpflichtet, Zutritt zur Halle nur noch Personen zu erlauben, die einen gültigen Genesenen- oder Impfnachweis mit sich führen (2G) und zusätzlich einen aktuellen Covid 19 Test nachweisen zu können. Der Genesenen- oder Impfnachweis und der COVID 19 Testnachweis sind unverzüglich beim Zutritt zur Halle beim Trainer unaufgefordert zur Kontrolle vorzuzeigen. Der Trainer ist zudem berechtigt, im Zweifel einen Identitätsnachweis durchzuführen. Führen Sie daher auch stets einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich.

OHNE DIESE NACHWEISE WIRD DER ZUTRITT ZUR HALLE verwehrt.

Der Trainer ist berechtigt, das Hausrecht entsprechend auszuüben. Diese verschärften gesetzlichen Zugangsbeschränkungen gelten bis auf Weiteres.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test Nachweis, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest Nachweis, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht eines Vereinsmitgliedes vorgenommenen, Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Selbsttests sind mit dem auf unsere Webseite zum Download bereitgehaltenen Formular zu bezeugen! Bitte ladet das Formular vorab herunter und bringt es ausgefüllt mit,

 

Ausgenommen von „2G Plus“ sind minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder. Diese haben auch bei „2G Plus“ Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Im Falle eines Selbsttest unter Aufsicht ist der Selbsttest-Nachweis von der Aufsichtsperson entsprechend auszufüllen und zu unterschreiben! Die Aufsichtsperson MUSS Vereinsmitglied sein! Der Test darf NICHT in der Halle durchgeführt werden. Im Falle eines positiven Tests ist der Zutritt zur Halle nicht erlaubt. Der negative Selbsttest-Nachweis ist beim Trainer zusammen mit dem verwendeten Teststreifen abzugeben. Der ausgefüllte Testnachweis verbleibt ebenfalls beim Trainer. Die Nachweise werden vom Verein nach zwei Wochen vernichtet.

Im Übrigen gilt auch weiterhin die Tragepflicht zur FFP2 Maske ab dem Zutritt zur Halle bis zum gebuchten Tennisplatz. Auch in der Umkleide ist die Maske zu tragen!

Danke für Euer Verständnis!

Mit sportlichen Grüßen
Eure Vorstandschaft des TC Rot-Weiß e.V. Gerbrunn